Recht
Ihre Ansprüche durchsetzen – wir begleiten Ihren Fall.
Nach dem technischen Gutachten kümmern wir uns auch darum, dass Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchgesetzt werden – oder Sie gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen können.
Kein eigenes Rechtsberatungsangebot. Sach & Verstand ist keine Rechtsanwaltskanzlei und
erbringt keine Rechtsdienstleistungen. Für die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche kümmern wir uns
gemeinsam mit unserem Partner für Rechtsdienstleistungen um Ihren Fall.
Unverschuldeter Verkehrsunfall? Jetzt melden und Regulierung beauftragen
Platzieren Sie Ihren Bedarf – wir übernehmen im Hintergrund die Anbindung an unseren Partner für Rechtsdienstleistungen.
Bußgeld & Ordnungswidrigkeiten
Dagegen vorgehen? Platzieren Sie Ihren Bedarf – die Anbindung an unseren Partner für Rechtsdienstleistungen erfolgt im Hintergrund.
Sach & Verstand vermittelt Ihnen den Kontakt zu diesem Rechtsdienstleister kostenfrei. Kosten entstehen ausschließlich
direkt gegenüber dem Rechtsdienstleister, und nur dann, wenn zwischen Ihnen und diesem tatsächlich ein
Mandatsverhältnis zustande kommt. Vor tatsächlicher Übermittlung Ihrer Daten informieren wir Sie konkret über
Empfänger, Zweck und Umfang. Die erste Prüfung Ihrer Ansprüche ist unverbindlich. Der Rechtsdienstleister darf
erst dann in Ihrem Namen tätig werden und Ihre Ansprüche gegenüber der Gegenseite durchsetzen, wenn Sie ihm
dafür eine Vollmacht erteilt haben. Der Mandatsvertrag kommt direkt zwischen Ihnen und dem Rechtsdienstleister
zustande – Details siehe Datenschutzerklärung.
Unsicher, welche Ansprüche Ihnen zustehen? Anspruchsarten & FAQ ansehen → ·
Häufige Fragen
Regulierung & Bußgeld – Ihre Fragen, beantwortet
Die Vermittlung selbst ist für Sie unverbindlich und kostenfrei. Kosten entstehen ausschließlich direkt gegenüber dem Rechtsdienstleister, und nur dann, wenn zwischen Ihnen und diesem tatsächlich ein Mandatsverhältnis zustande kommt. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt zudem die gegnerische Versicherung in der Regel auch die erforderlichen Kosten der Rechtsverfolgung – für Sie entstehen dadurch in diesen Fällen meist gar keine eigenen Kosten.
Das hängt stark vom Einzelfall ab. Einfache, eindeutige Fälle können innerhalb weniger Wochen reguliert werden; komplexere oder streitige Fälle (z. B. bei strittiger Haftung oder Personenschäden) können deutlich länger dauern.
Bei der Regulierung geht es um die Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung. Beim Bußgeld-Einspruch geht es dagegen um ein ordnungswidrigkeitenrechtliches Verfahren gegen einen an Sie gerichteten Bußgeldbescheid – rechtlich zwei getrennte Vorgänge, die auch unabhängig voneinander laufen können.
Nach Übermittlung Ihrer Unterlagen übernimmt unser Partner für Rechtsdienstleistungen die weitere Kommunikation mit der Versicherung bzw. Behörde für Sie.
Die Bestätigung Ihrer Rechtsschutzversicherung, dass sie die Kosten der Rechtsverfolgung übernimmt – sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht und der jeweilige Fall darüber versichert ist.
In der Regel zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, da ein verspäteter Einspruch grundsätzlich unzulässig ist. Eine erste Orientierung bietet unser Einspruchsfristen-Rechner.