Kurz erklärt

Nutzungsausfall ist eine Entschädigung dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug während der Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit nicht nutzen konnten – auch ohne Mietwagen.

Ausführlich erklärt

Wird Ihr Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt, für den ein Dritter haftet, steht Ihnen grundsätzlich ein Ausgleich für den Zeitraum zu, in dem Sie es nicht nutzen konnten – vorausgesetzt, Sie hätten es tatsächlich genutzt und es entsteht Ihnen kein Vorteil aus einem Mietwagen zusätzlich. Die Höhe orientiert sich unter anderem an Fahrzeugklasse und -alter. Der Zeitraum umfasst in der Regel die notwendige Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer zuzüglich einer angemessenen Überlegungszeit.

Beispiel

Ein Fahrzeug der Mittelklasse ist 8 Tage in der Werkstatt. Der Halter verzichtet auf einen Mietwagen. Der Nutzungsausfall wird für diese 8 Tage auf Basis der Fahrzeugklasse berechnet. Jetzt selbst berechnen →

Wann ist dies relevant?

Immer dann, wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt für mehrere Tage nicht nutzbar ist und Sie keinen Ersatzwagen in Anspruch nehmen.

Was sollten Sie jetzt tun?

  • Reparatur- bzw. Ausfalldauer dokumentieren (z. B. Werkstattbestätigung)
  • Nutzungswille nachweisbar halten (Fahrzeug war einsatzbereit vor dem Schaden)
  • Orientierungswert mit unserem Rechner ermitteln
  • Bei Unklarheiten: Fall individuell prüfen lassen

Häufige Fragen

Ja – Nutzungsausfall und Mietwagenkosten schließen sich gegenseitig aus, Sie können aber zwischen beidem wählen.
In der Regel für die tatsächlich erforderliche Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer zzgl. einer angemessenen Überlegungsfrist – abhängig vom Einzelfall.
Nicht zwingend, aber die Ausfalldauer muss plausibel und nachvollziehbar sein.